eSIM Betrüger wird wegen 53-fachen gewerbsmäßigen Computerbetrug verurteilt – Das Thema Sicherheit bei eSIM steht derzeit recht stark im Vordergrund, denn eSIM Swapping ist bei schlecht gesicherten Kundenbereichen recht einfach möglich.
In einem aktuellen Fall wurde ein 33-Jähriger nun verurteilt, in 53 Fällen eSIM ausgenutzt zu haben, um auf fremde Konten zugzugreifen und darüber Waren zu bestellen. In der Meldung heißt es zu der Vorgehensweise:
Die Verurteilten besorgten sie sich die Login-Daten der Opfer bei den Telefonanbietern und übernahmen deren Handynummern. Danach loggten sie sich in die Bankkonten der Betroffenen ein – mit deren Passwörtern, die sie sich zuvor im sogenannten Darknet verschafft hatten. Mit dem per SMS für eine Überweisung verschickten TAN-Code konnten sie dann über die Konten verfügen. Durch das Stoppen der unrechtmäßigen Überweisungen verhinderten die Ermittler nach eigenen Angaben den Verlust von mehr als 200 000 Euro.
Dazu kamen noch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und insgesamt verurteilten die Richter den Angeklagten daher zu 6 Jahren Haft. Betrug mit eSIM ist also kein Kavaliersdelikt, sondern wird hart bestraft, wie man an diesem Urteil gut sehen kann. Auch die Ehefrau und der Bruder des Beschluldigten wurden angeklagt und verurteilt, die Strafne vielen hier aber teilweise niedriger aus als beim Haupttäter.
Unabhängig von diesem Urteil sollte man als eSIM Nutzer selbst auf die Sicherheit achten und die eSIM und den Kundenbereich beim Anbieter absichern. Es ist auch sinnvoll den Kontostand und die Verbindungen im Auge zu behalten um eventueö bei unklaren Posten auf der Rechnung schnell reagieren zu können.