Drillisch Marken: eSIM weiterhin kostenpflichtig bei WinSIM, PremiumSIM, Sim.de und Co. – Die Drillisch Discounter hatten recht schnell die eSIM eingeführt, allerdings nur gegen Aufpreis und daher müssen Kunden jeweils Gebühren bezahlen, wenn sie zu einer eSIM wechseln. Dabei wird nicht nur der einmalige Wechsel in Rechnung gestellt, sondern es gab Gebühr für JEDE neue Zusendung des eSIM-Profil. Wer das Handy wechselt, muss daher auch immer die Gebühr für ein neues eSIM Profil bezahlen. eSIM bei den Drillisch Marken ist also eine eher teure Sache. Wer häufiger das Smartphone wechselt, sollte daher eher zu anderen Handytarifen mit eSIM von anderen Anbietern greifen.
Der Drillisch Discounter WinSIM schreibt in den FAQ:
- Wählen Sie das SIM-Kartenformat aus.
- Wenn Sie zu Ihrer Rufnummer bisher mehrere SIM-Karten haben, dann können Sie unter Zu tauschende SIM-Karte auswählen, welche bisherige SIM-Karte getauscht werden soll.
- Überprüfen Sie die Daten. Drücken Sie den Button Jetzt zahlungspflichtig bestellen.
- Ein Dialog mit Informationen wird angezeigt. Drücken Sie den Button Schließen.
- Nach der Bestellung wird eine E-Mail an Ihre bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse und eine SMS an Ihre Rufnummer gesendet. Bitte beachten Sie, dass die E-Mail erst einige Zeit später bei Ihnen ankommen kann. Bitte überprüfen Sie Ihren E-Mail-Spam-Ordner.
- Die Rechnung für die neue SIM-Karte wird in Ihrer persönlichen Servicewelt unter Hilfe und Kontakt >Kontaktformular >Nachrichten zur Verfügung gestellt.
In den FAQ ist also recht deutlich die kostenpflichtige Bestellung der eSIM festgehalten und für die Ersatzkarte (auch als eSIM) werden 14.95 Euro berechnet. Bei den anderen Drillisch Marken findet man vergleichbare Passagen in den FAQ und die gleichen Kosten.
Urteile zu den Kosten von eSIM
Mittlerweile sind diese Kosten auch vor Gericht gelandet und es gibt Urteile in dieser Sache. Eine Klage auf Erlass der Gebühren für die Drillisch eSIM bei einem Kunden wurden von Drillisch komplett anerkannt (Amtsgericht München, Anerkenntnisurteil vom 12.01.2022 – 114 C 17984/21). Bei protolegal schreibt man zu diesem Verfahren:
Zur Argumentation trug die Kanzlei PROTO LEGAL im Wesentlichen vor, dass ein solches Abrechnungsverhalten keine wirksame vertragliche oder gesetzliche Grundlage haben kann. Insbesondere könnten anderweitige vertragliche Regelungen – die hier aber schon nicht ersichtlich waren – eine solche Entgeltgrundlage nicht setzen. Denn dies verbietet vorliegend bereits das EU-Recht. In Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/2120 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten sowie der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union findet sich ausdrücklich folgende Regelung:
„Endnutzer haben das Recht, über ihren Internetzugangsdienst, unabhängig vom Standort des Endnutzers oder des Anbieters und unabhängig von Standort, Ursprung oder Bestimmungsort der Informationen, Inhalte, Anwendungen oder Dienste, Informationen und Inhalte abzurufen und zu verbreiten, Anwendungen und Dienste zu nutzen und bereitzustellen und Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen.“
Die Geltendmachung von Kosten für neue eSIM-Profile kann das Recht auf freie Wahl der Endgeräte einschränken. Denn aus Kostenerwägungen könnten Nutzer vom Gerätewechsel abgehalten werden.
Drillisch hat diesen Anspruch auch anerkannt, aber nicht generell, sondern nur in diesem Einzelfall. Man kann daher also leider keine generelle Kostenfreiheit bei eSIM ableiten. Damit bleibt der Status der Kosten für die eSIM bei Drillisch leider noch offen.
Die eSIM Tarife und Handyverträge
eSIM sind mittlerweile in allen Netzen verfügbar und auch in allen Preisklassen erhältlich. Verbraucher haben also eine breite Auswahl an eSIM: eSIM Tarife und Flat | eSIM ohne Vertrag
Die eSIM Anbieter und Angebote